Zeugnis 229 im Mordfall Narges Achikzei

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Beamter
Der Sachverhalt und der Kontext dieses Falles stehen im Zusammenhang mit dem sogenannten "Zeister Brandmord". Dieser Fall spielte sich Ende 2009 ab. Damals wurde eine Frau (Narges Achikzei) in einem Aufzug einer Wohnung in Brand gesetzt.

Der Angeklagte im vorliegenden Fall kannte das Opfer des Zeister Brandmordes. Sie hatte in den Jahren 2007 und 2008 für den Angeklagten gearbeitet. Der Angeklagte soll in sie verknallt gewesen sein, aber diese Liebe wurde nicht erwidert. Irgendwann, nachdem Narges Achikzeis damaliger Freund den Beschuldigten bedroht hatte, wurde Narges Achikzei von dem Beschuldigten fristlos entlassen. Daraufhin soll der Beschuldigte Narges Achikzei nachgestellt haben. Narges Achikzei erstattete daraufhin Anzeige. Aufgrund dieser Anzeige wurde der Verdächtige im Jahr 2009 von dem Polizeibeamten MDNDR010 befragt. Während dieses Verhörs gewann MDNDR010 den Eindruck, dass der Verdächtige Dichtung und Wahrheit verwechselte und alle möglichen unbegründeten Theorien aufstellte, die sie in einem offiziellen Bericht festhielt. Ende 2009 wurde Narges Achikzei in einem Aufzug in Brand gesetzt und starb. Eine (weibliche) Bekannte von Narges Achikzei ist wegen dieser Tat verurteilt worden.

Nach dem Tod von Narges Achikzei schickte der Verdächtige zahlreiche E-Mails an verschiedene Behörden und veröffentlichte Nachrichten auf Websites, in denen er schrieb, die Polizei habe den falschen Täter ins Visier genommen. Es handele sich um angebliche Ehrenmorde. Später schickte der Beschuldigte Hunderte von E-Mails an die Polizei, in denen er unter anderem behauptete, die Polizei in Zeist sei korrupt.

Der nachgewiesene Sachverhalt im vorliegenden Fall ereignete sich im Jahr 2017. Im Januar desselben Jahres stellte der Beschuldigte ein Video auf YouTube ein, das ein Foto der Polizistin MDNDR010 mit einer Polizeimütze und dem Text enthielt, dass die Beamtin MDNDR010 der Polizei Zeist korrupt sei und gelogen habe, damit Narges Achikzeis ehemaliger Arbeitgeber - die AG, also der Beschuldigte selbst - wegen Verleumdung, übler Nachrede und Stalking belangt werden könne. Später im Video wird der offizielle Bericht des MDNDR010 über die Vernehmung des Verdächtigen im Jahr 2009 gezeigt. Der Beschuldigte hat nicht nur den Polizeibeamten MDNDR010 als korrupt bezeichnet, sondern in einer Reihe von E-Mails auch den Polizeibeamten MDNDR011 und die Polizei von Zeist im Allgemeinen.

Der Beklagte hat eingeräumt, dass er das Video auf YouTube eingestellt und die entsprechenden E-Mails verschickt hat. Er ist der Ansicht, dass die Äußerungen nicht strafbar sind, weil er damit ein wichtiges Ziel erreichen wollte und der Kontext, in dem er die Äußerungen gemacht hat, ihren beleidigenden Charakter aufhebt. Das Gericht wies die Einwände des Angeklagten zurück und verurteilte ihn wegen Verleumdung (Tatbestand 1) und Beleidigung (Tatbestand 2 und 3). -Generalstaatsanwalt am Obersten Gerichtshof der Niederlande, Herr P.M. Frielink, am 29. August 2023.

 

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