MDNDR010 von der Polizei Zeist untersucht den Bericht von N. Achikzei

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Die in Brand gesetzte Narges Achikzei und ihr Freund hatten einen heftigen Konflikt mit dem 32-jährigen ehemaligen Arbeitgeber der Frau in Utrecht. Die Familie ist mit betrügerischen Praktiken verbunden. Auf jeden Fall wurden sie von einem Verletzten angeklagt. Er selbst wurde eine Woche nach dem Brandmord im Zusammenhang mit der Verleumdung zu einem Gericht geladen. Seit langem soll er E-Mails an die Frau - eine Ex-Arbeiterin - geschickt und ihre Ehre und ihren guten Namen beschädigt haben.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Konflikt eine Rolle bei dem grausamen Tod gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft will nie auf Fragen zum Rechtskonflikt inhaltlich antworten. Es ist klar, dass der Konflikt großen Druck auf die Achikzei und andere Beteiligte ausgeübt hat.
Polizei Utrecht
Kreis Binnensticht
Zeist
Aktenzeichen: PL0920/09-00137575

Polizeibericht


Von mir PETRA BERNADINA FREUNDE
Polizeibeamter der Polizei, Utrecht, Kreis Binnensticht
wird Folgendes angegeben:

WIRD HIERMIT FOLGENDES ERKLÄRT
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Der Kustos N. ACHIKZEI hatte Verleumdung, Diffamierung und Beleidigung gemeldet. Der Anmelder ist mit Herrn Z. Mehraban verbunden.
(Anmerkung: Aus der Untersuchung ging hervor, dass die Beklagte davon ausgegangen war, dass beide verheiratet waren und dass N. ACHIKZEI heute N. MEHRABAN heißt).

Die Beklagte war vom 1. Juni 2007 bis zum 7. Mai 2008 Arbeitgeberin des Anmelders. Am 6. Mai 2008 hätte die Anmelderin eine E-Mail der Beklagten erhalten, in der sie erklärt hätte, dass sie den gesamten Monat Mai frei nehmen könne. Am 7. Mai 2008 wurde der Anmelderin vom Beklagten telefonisch mitgeteilt, dass ihr Vertrag mit Advios nicht verlängert wird.

Anschließend erhielt der Anmelder am nächsten Tag eine E-Mail des Beklagten, in der er feststellte, dass ihm die Verlobte der Anmelderin eine Morddrohung geschickt hatte.
Die Angeklagte wollte dann, dass die Notifizierende ihre Morddrohung zurückzieht. Die Person, die den Befehl gibt, gibt an, dass sie keine Morddrohung gesendet hat.
(Bemerkung verbalisierend: Es wurden keine Beweise für die Bedrohung gefunden).

In der Folge hat die Anmelderin seit ihrer Entlassung insgesamt etwa zwei- bis dreihundert E-Mails von ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Diese Mails besagen, dass ihr Mann ein dummer afghanischer Mann war und dass er Salafist und/oder Fundamentalist war. Der Verdächtige schrieb auch, dass der Unterzeichner im Namen des Islam einen Dschihad gegen ihn trug.

Verleumdung über das Internet:
Der Angeklagte hat sich auf eine sehr unerwünschte Weise geäußert.
an den Informanten auf den folgenden Internetseiten:
www.internetoplichting.nl
expiratieweb.nl
Gott. für die. dummen.

Auf der Website von oplichting.nl warnen sich Privatpersonen gegenseitig vor mutmaßlichen Betrügern, der Name N. MEHRABAN erschien in Bezug auf Betrug. Ein Bankkonto von N. Mehraban wurde ebenfalls erwähnt.

Die Beklagte erklärte, dass dieser Nachname und die Initialen mit denen des Anmelders übereinstimmen. Die Beklagte begann, den Standort mit Bemerkungen gegenüber dem Geschädigten zu ergänzen.

Eine Untersuchung des Berichtspflichtigen bei der Bank hat jedoch ergeben, dass der Meldende nichts mit dem N. Mehraban auf der Betrugsseite zu tun hat. Die Bankkontonummer stimmt nicht überein.

Die angehängten Kopien der Internetseiten zeigen:


PL0920/09-001375- 1

 

Aktenzeichen: PL0920/09-00137575


– Er sagt, dass der Unterzeichner in die kriminelle Falle gefallen ist.
– Er sagt, dass der Unterzeichner ein Gauner ist.
– Er sagt, dass die Person, die den Bericht verfasst hat, lügt und dass sie einen falschen Bericht verfasst hat.

HÖREN
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Der Verdächtige wurde am 21. Januar 2009 verhört. Der Beklagte konnte in keiner Weise nachweisen, dass er tatsächlich von der Erklärenden bedroht wurde. Er verwies auf seine eigene Website seiner Arbeit: expiratieweb.nl, in der er seine eigene Geschichte erzählte.

Nachdem der Verdächtige von der Polizei verhört worden war, veröffentlichte er am nächsten Tag eine weitere Nachricht auf oplichting.nl. Diese Seite wurde der Datei hinzugefügt.

Der Beklagte scheint davon überzeugt zu sein, dass der Anmelder unter dem Einfluss eines gewissen Abdul Jabbar van der Ven steht, den er nicht persönlich kennt und von dem er nicht sicher ist, ob der Anmelder ihn persönlich kennt. Nach Angaben des Angeklagten führt der Erklärende über diesen Abdul Jabbar eine Hasskampagne gegen ihn durch und der Angeklagte fühlt sich in diesem Fall als Opfer.

Bemerkung, die den Geisteszustand des Verdächtigen aufdeckt:

Während des Verhörs stellten wir fest, dass der Angeklagte, trotz seiner Co-Direktor einer Finanzberatungsfirma, könnte möglicherweise eine Tunnelvision in Bezug auf den Anmelder haben. Es ist möglich, dass der Verdächtige Realität und Fiktion in Bezug auf die Person, die die Aussage macht, verwechselt haben könnte. So räumte er beispielsweise ein, dass es ein Fehler war, dass er ihren Namen auf der Website www.internetoplichting.nl mit dem Namen N. MEHRABAN in Verbindung gebracht hatte, während er einen Tag nach der Befragung auf dieser Website ihren Namen wieder mit dem Anmelder in Verbindung brachte.

Aus Aussagen des Beklagten und Ankündigungen des Anmelders könnte das Motiv für das Verhalten des Beklagten sein, dass der Beklagte den Anmelder gerne selbst geheiratet hätte.

Aus Informationen der geschädigten Partei geht hervor, dass am 3. Februar 2009 beide Parteien in einem zivilrechtlichen Verfahren waren. Sie befasste sich mit der Entlassung des Geschädigten. Auch in diesem Fall wurde die Diffamierung über die Website www.internetoplichting.nl zitiert. Auch hier bezeugten die Angeklagten den Tunnelblick.

Davon von mir,
PETRA BERNADINA FRIENS, unter Eid auf das Amt
wurde erstellt, dieses Protokoll, das ich geschlossen und unterschrieben habe.
am 6. Februar 2009 bei ZEIST.

MDNDR010


PL0920/09-001375- 2*

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