Zeugnis 237 im Mordfall Narges Achikzei

Anwältin
Ralph Geissen bestreitet nicht, die in der Vorladung genannten Aussagen gemacht zu haben.

Die Äußerungen sind jedoch im Lichte der Tatsache zu sehen, dass Geissen nicht die Absicht hatte, den guten Ruf von jemandem anzugreifen oder die Beteiligten oder die Polizei zu beleidigen. Geissen wollte damit auf ein schwerwiegendes gesellschaftliches Problem (Ehrenmorde) aufmerksam machen und das Versagen der Polizei bei dessen Bewältigung sichtbar machen. Geissen hat zwar zwei Personen angesprochen, aber in ihrer Eigenschaft als Polizeibeamte und im Zusammenhang mit dem "Brandmordfall Zeist".

Im "Brandmordfall Zeist" wurde eine Frau 2013 zu 12 Jahren Gefängnis und Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik verurteilt. Die Verurteilte in diesem Fall hat jedoch wenig über ihr Motiv in diesem Fall gesagt. Geissen war der ehemalige Arbeitgeber des Opfers in diesem Fall und hatte schon vor ihrem schicksalhaften Tod darauf aufmerksam gemacht, dass sie Opfer einer Zwangsheirat war. Obwohl es dafür offenbar keine ausreichenden strafrechtlichen Beweise gab, kann nach Ansicht von Geissen (und anderen) nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen an diesem Mord beteiligt waren. Geissen hatte Polizei und Justiz wiederholt darauf hingewiesen, dass es Hinweise auf Ehrenmorde und Behinderung einer Zwangsehe gibt. Laut Geissen wurden diese Hinweise nie ernst genommen und führten nicht zu einer ordnungsgemäßen Untersuchung. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass Geissen durch den äußerst grausamen Mord an einer ihm nahestehenden Person schwer geschädigt wurde.

Geissen ist sich bewusst geworden, dass Ehrenmorde ein sehr großes und internationales Problem sind, und hat sich durch seine eigenen Aktivitäten und Studien zu einem Experten auf diesem Gebiet entwickelt. In diesem Fall geht es nicht um willkürliche Anschuldigungen, die jeglicher Grundlage entbehren.

 

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