Zeugnis 233 im Mordfall Narges Achikzei
Presserat
H.J. Korterink hat mit der Veröffentlichung des Artikels " Mord am Feuer in Zeist: eine Vertuschung?" auf seiner Website www.misdaadjournalist.nl hat er nicht journalistisch fahrlässig gehandelt. Anders als Ralph Geissen (Beschwerdeführer) liest der Rat in dem Artikel nicht, dass er ein "Verschwörungsdenker" wäre. Es wurde hinreichend deutlich zwischen Fakten, Behauptungen und Meinungen unterschieden. Es gebe keine Hinweise auf eine unwahre Berichterstattung. Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer mit dem offiziellen Ergebnis des Mordfalls nicht einverstanden ist, ändert daran nichts. -Presserat
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