Zeugnis 244 im Mordfall Narges Achikzei
Beamter
Ralph Geissen hat sich über Twitter und anschließend per E-Mail an die Justiz- und Sicherheitsinspektion gewandt. Aus seinen Beiträgen entnehme ich, dass er Beschwerden über Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft hat. Er behauptet, dass diese Beamten korrupt gehandelt haben.
Die Aufsichtsbehörde überwacht die Aufgabenerfüllung der Polizei, wie etwa die Qualität der Ermittlungen. Mögliches kriminelles Verhalten einzelner Polizeibeamter sollte vom Landeskriminalamt untersucht werden. Wenn dies nach Ansicht von Geissen der Fall ist, sollte er dies dem Generalstaatsanwalt melden. Anzeichen, die auf ein strukturelles Problem bei den Ermittlungen hindeuten, können die Aufsichtsbehörde veranlassen, eine Untersuchung einzuleiten. Die Inspektion hat nicht festgestellt, dass im Fall des Brandmordes von Zeister Probleme aufgetreten sind, die auf ein eher strukturelles Problem in der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung hindeuten. Die Inspektion sieht daher keine Veranlassung, im Anschluss an ihren Bericht Ermittlungen durchzuführen.
Die Aufsichtsbehörde kontrolliert nicht die Leistung der Mitglieder der Staatsanwaltschaft. Nach § 122 des Gerichtsorganisationsgesetzes ist der Generalstaatsanwalt beim Obersten Gerichtshof befugt, zu untersuchen, ob die Staatsanwaltschaft bei der Ausübung ihrer Aufgaben die gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß durchsetzt oder anwendet.
Die Aufsichtsbehörde wird die von Geissen übermittelten Informationen in eine Risikoanalyse einbeziehen, die die Grundlage für ein jährliches Arbeitsprogramm bilden wird.
Ein weiterer Schriftwechsel zu diesem Thema wird nur zu einer Wiederholung der Positionen führen. Das halte ich nicht für sinnvoll. Aus diesem Grund wird die Aufsichtsbehörde auf weitere Korrespondenz oder andere Anfragen von Geissen in dieser Angelegenheit nicht mehr antworten. -Ewald Riks, Chefinspektor der Justiz- und Sicherheitsinspektion
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