Die Staatsanwaltschaft will nicht auf die Beschwerde von R. Geissen über die Leistung von MDNDR010 und MDNDR010 eingehen

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Die in Brand gesetzte Narges Achikzei und ihr Freund hatten einen heftigen Konflikt mit dem 32-jährigen ehemaligen Arbeitgeber der Frau in Utrecht. Die Familie ist mit betrügerischen Praktiken verbunden. Auf jeden Fall wurden sie von einem Verletzten angeklagt. Er selbst wurde eine Woche nach dem Brandmord im Zusammenhang mit der Verleumdung zu einem Gericht geladen. Seit langem soll er E-Mails an die Frau - eine Ex-Arbeiterin - geschickt und ihre Ehre und ihren guten Namen beschädigt haben.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Konflikt eine Rolle bei dem grausamen Tod gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft will nie auf Fragen zum Rechtskonflikt inhaltlich antworten. Es ist klar, dass der Konflikt großen Druck auf die Achikzei und andere Beteiligte ausgeübt hat.

Generalstaatsanwaltschaft
Region Utrecht – Lelystad

Abteilung Politik & Strategie

Postanschrift: Postfach 505, 3500 AM Utrecht

Herr R. Geissen
Postbus 4063
3502 HB Utrecht

Part Policy & Strategie
Ansprechpartner Herr I.M. van Klaveren
Durchwahl(n) 030-223 5672
Datum 5. November 2012
Unser Fall 3000/104/11
Betreff Ihr Schreiben vom 2. November 2011

Sehr geehrter Herr Geissen,

Ich habe Ihre Schreiben vom 2. November 2011 und 13. April 2011 mit Anlagen in guter Ordnung erhalten.

Zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass es länger gedauert hat, bis Ihre Schreiben beantwortet wurden, als ich es für wünschenswert hielt.

In Ihren Schreiben erklären Sie, dass Sie der Meinung sind, dass die strafrechtliche Untersuchung des Todes von N. Achikzei nicht unparteiisch und professionell gewesen wäre und dass es eine fragwürdige Rolle der Polizisten geben würde. Aus diesem Grund haben Sie mich gebeten, eine Ermittlungsarbeit durch die nationale Kriminalpolizei durchführen zu lassen. Sie haben eine große Anzahl von Anhängen zu Ihren Briefen hinzugefügt, die Ihrer Meinung nach Ihren Standpunkt unterstützen.

Die Nationale Kriminalpolizei (Rijksrecherche) konzentriert sich auf die Untersuchung von Straftaten, die von (halb-)Regierungsbeamten begangen werden. Bei Ermittlungen durch die Nationale Kriminalpolizei muss es darum gehen, strafrechtlich relevantes Verhalten zu untersuchen. Dabei muss es sich um Straftaten (Straftaten) handeln, die die Integrität des Justizsystems und die Integrität der öffentlichen Verwaltung ernsthaft beeinträchtigen.

Aus Ihren Schreiben und den beigefügten Anhängen schließe ich keine konkreten Hinweise ab, die ein Grund sein könnten, die nationale Kriminalpolizei für eine solche Untersuchung der Tatsachen einzuschalten.

Die Staatsanwaltschaft will nicht auf die Beschwerde von R. Geissen über die Leistung von MDNDR010 und MDNDR011 eingehen.

In Ihrem Schreiben äußern Sie auch die Hoffnung, dass eine Erkundungsmission dann dafür sorgen wird, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall, in dem Sie verdächtig sind, von der Strafverfolgung absieht. Da ich eine Untersuchung der nationalen Kriminalpolizei für nicht angezeigt halte, entsteht diese Situation nicht. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Untersuchung in dem Fall, in dem Sie ein Verdächtiger sind, noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Sobald der Fall geprüft und eine Entscheidung über die Strafverfolgung getroffen wurde, werden Sie ausführlicher informiert, und Sie geben auch an, dass Sie lange auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Bezug auf Ruijzendaal/Mehraban gewartet haben. Da diese Personen auch als Opfer in dem Fall auftreten, in dem Sie verdächtig sind und das von Ihnen angesprochene Thema Teil desselben Sachverhaltskomplexes ist, ist es nicht möglich, dies Ihnen bereits zu melden.

Schließlich erwähnen Sie in Ihrem Brief auch einen Bericht “im Regal” an die Zeist-Polizei und beklagen die Rolle, die Herr MDNDR011 (der für die Polizei arbeitet) dabei gespielt hätte. Da es sich um einen Bericht handelt, der sich (noch) in den Händen der Polizei befindet, ist er der Staatsanwaltschaft daher noch nicht bekannt, und ich kann Sie darüber nicht näher informieren. Darüber hinaus bezieht sich Ihre Beschwerde auf die Handlungen eines Polizeibeamten, und auch aus diesem Grund gibt es keinen Grund für mich, Ihr Schreiben zu diesem Punkt im Wesentlichen zu behandeln. Für solche Beschwerden hat die Polizei eine eigene Beschwerdekommission.

Ich hoffe, dass ich Sie ausreichend informiert habe.

Mit freundlichen Grüßen,

Herr Dr. J.R. Bac
Generalstaatsanwalt von Utrecht – Lelystad

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