Das Landgericht Utrecht entschied zugunsten von R. Geissen: Sein Bericht wurde von der Utrechter Polizei zu Unrecht abgelehnt

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Die in Brand gesetzte Narges Achikzei und ihr Freund hatten einen heftigen Konflikt mit dem 32-jährigen ehemaligen Arbeitgeber der Frau in Utrecht. Die Familie ist mit betrügerischen Praktiken verbunden. Auf jeden Fall wurden sie von einem Verletzten angeklagt. Er selbst wurde eine Woche nach dem Brandmord im Zusammenhang mit der Verleumdung zu einem Gericht geladen. Seit langem soll er E-Mails an die Frau - eine Ex-Arbeiterin - geschickt und ihre Ehre und ihren guten Namen beschädigt haben.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Konflikt eine Rolle bei dem grausamen Tod gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft will nie auf Fragen zum Rechtskonflikt inhaltlich antworten. Es ist klar, dass der Konflikt großen Druck auf die Achikzei und andere Beteiligte ausgeübt hat.

 

Besuchsadresse Utrechtseweg 141, Zeist
Corps Division Bezirk Binnensticht
Bearbeitet von Hans Hameeteman
Unsere Referenz: 09-143096
Datum: 11. Juni 2009
Betrifft: Abgabe einer Erklärung

Sehr geehrter Herr Geissen,

Mir wurde Ihre Beschwerde über die Abgabe einer Erklärung über die Bezirksstaatsanwaltschaft in Utrecht mitgeteilt.
Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, eine Erklärung abzugeben, und deshalb bitte ich Sie, mich zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans Hameeteman

An: R. Geissen
Utrecht

Besuchsadresse: Kaap Hoorndreef 3, Utrecht
Korpsabteilung: Beschwerdemanagement
Bearbeitet von: H.A. Hofmann
Telefon: 09008844
Unsere Referenz:
Ihre Referenz:
Datum: 2. Juni 2009
Betreff: Beschwerde Polizeiliche Maßnahmen

Sehr geehrter Herr Geissen,

Als Ergebnis unseres Gesprächs heute Morgen bestätige ich Ihnen mit diesem Schreiben den Fortschritt, den wir bei der Bearbeitung Ihrer Beschwerde vereinbart haben.

In der Verhandlung des Richters am 27. Mai haben Sie dem Richter Dokumente übergeben. Diese Dokumente beziehen sich auf Ihre Verteidigung in einem Strafverfahren, das aufgrund eines Berichts gegen Sie eingeleitet wurde.

Die Entscheidung des Richters in diesem Fall ist wichtig für den Bericht, den Sie erstellen möchten. Wir haben vereinbart, dass die Bearbeitung Ihrer Beschwerde – die Weigerung, einen Bericht einzureichen – verschoben wird, bis Sie mir mit der schriftlichen Entscheidung, die voraussichtlich am 10. Juni 2009 öffentlich bekannt wird, Bericht erstatten. Auf der Grundlage dieses Urteils kann beurteilt werden, ob und wenn ja, aus welchen Gründen und/oder Straftaten ein Bericht erstellt werden kann.

Im Zusammenhang mit der Beschwerdefrist bitte ich Sie, mich mindestens zwischen dem 6. und 27. Juli 2009 telefonisch zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

H.A. Hofmann
Reklamationsbearbeiter

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