Keine substantielle Antwort der Polizeileitung auf die Beschwerde von R. Geissen über die korrupte Polizeiaktion

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Die in Brand gesetzte Narges Achikzei und ihr Freund hatten einen heftigen Konflikt mit dem 32-jährigen ehemaligen Arbeitgeber der Frau in Utrecht. Die Familie ist mit betrügerischen Praktiken verbunden. Auf jeden Fall wurden sie von einem Verletzten angeklagt. Er selbst wurde eine Woche nach dem Brandmord im Zusammenhang mit der Verleumdung zu einem Gericht geladen. Seit langem soll er E-Mails an die Frau - eine Ex-Arbeiterin - geschickt und ihre Ehre und ihren guten Namen beschädigt haben.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Konflikt eine Rolle bei dem grausamen Tod gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft will nie auf Fragen zum Rechtskonflikt inhaltlich antworten. Es ist klar, dass der Konflikt großen Druck auf die Achikzei und andere Beteiligte ausgeübt hat.

Postfach 8300
3503 RH Utrecht

An:
R. Geissen
Postfach 4063
3502 HB Utrecht

Telefon 0900-8844 (Ortstarif)

Besuchsadresse         Kroonstraat 25, Utrecht
Korpsabteilung         Korpsleitung

Behandelt von           Frau M. van Rossum
Durchwahl                 0900-8844
Unser Fall                  2011-0107
Datum                        2. Februar 2011
Thema                        Beschwerde Polizeiaktion

Sehr geehrter Herr Geissen,

Mit Schreiben vom 26. Januar 2011 reichen Sie eine Beschwerde über die Art und Weise ein, wie die strafrechtliche Untersuchung des Zeister-Brandmordes durchgeführt wurde. Ich werde mich nicht mit Ihrer Beschwerde befassen. Das Gericht wird feststellen, ob die strafrechtliche Untersuchung gut war. Dies kann im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht beurteilt werden. Sie schreiben auch, dass Sie möchten, dass die nationale Kriminalpolizei eine Untersuchung durchführt. Ich kann dieser Aufforderung nicht nachkommen. Eine solche Untersuchung wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchgeführt.

Das Folgende gilt für Ihre Erklärungen.
08-146199:
Dies ist keine Erklärung, sondern eine Mutation. Das bedeutet, dass das, was Sie gemeldet haben, der Polizei bekannt ist, aber dies führt nicht zu einer Strafverfolgung.
09-192579:
Dies ist ein Bericht, in dem die Staatsanwaltschaft den Beschluss gefasst hat, ihn nicht strafrechtlich zu untersuchen/verfolgen. Sie wurden von der Staatsanwaltschaft schriftlich darüber informiert. Wenn Sie mit dieser Kündigungsentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich gemäß Artikel 12 der Strafprozessordnung schriftlich an das Gericht wenden.
2010247778:
Dies ist jedoch eine Erklärung. Die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob dies geschehen wird. Er wird Sie darüber schriftlich informieren.

Wenn Sie mit meiner Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie den nationalen Bürgerbeauftragten bitten, innerhalb eines Jahres nach Erhalt dieses Schreibens eine weitere Untersuchung durchzuführen. Die Adresse ist: Ombudsmann der Nationale, Postauto 93122, 2509 AC ‘s-Gravenhage. Für weitere Informationen können Sie auch die kostenlose Telefonnummer des nationalen Bürgerbeauftragten anrufen: 0800-335 5555 oder die Website besuchen: www.nationaleombudsman.nl.

Mit freundlichen Grüßen,
der Polizeimanager der Polizei Utrecht,
in diesem Sinne

W.H. Woelders
stellvertretender Polizeichef

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