Kommunikation – IVENJ <communicatie@inspectievenj.nl>
di 26 feb. 08:52 Uhr
nach Geissen
Sehr geehrter Herr Geissen,
Am 31. Januar letzten Jahres teilte Ihnen die Justiz- und Sicherheitsinspektion mit, dass sie keinen Grund sah, Ihren Bericht an die Polizei zu untersuchen, da die Inspektion keine Anzeichen dafür fand, dass ein strukturelles Problem bei der Untersuchung vorliegen könnte. Sie weisen darauf hin, dass es Ihrer Meinung nach tatsächlich ein strukturelles Problem gibt.
Wie Sie bereits erfahren haben, sieht die Aufsichtsbehörde derzeit keinen Grund für eine Untersuchung. Die Aufsichtsbehörde berücksichtigt jedoch die von Ihnen übermittelten Informationen in einer Risikoanalyse, die die Grundlage für ein jährliches Arbeitsprogramm bildet.
Weitere Korrespondenz zu diesem Thema wird nur zu einer Wiederholung von Standpunkten führen. Ich glaube nicht, dass dies sinnvoll ist. Daher wird die Aufsichtsbehörde nicht auf weitere Korrespondenz oder andere Anfragen in dieser Angelegenheit antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Herr E. Riks
Oberinspektor der Justiz- und Sicherheitsinspektion
Kommunikation – IVENJ <communicatie@inspectievenj.nl>
31 Jan. 12:55 Uhr.
Sehr geehrter Herr Geissen,
Sie haben die Justiz- und Sicherheitsinspektion über Twitter und dann per E-Mail kontaktiert. Aus Ihren Nachrichten schließe ich, dass Sie Beschwerden über Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft haben. Sie erklären, dass diese Beamten sich korrupt verhalten haben.
Die Aufsichtsbehörde überwacht die Ausführung von Aufgaben durch die Polizei, wie z.B. die Qualität der Untersuchung. Mögliches kriminelles Verhalten einzelner Polizeibeamter sollte von der nationalen Polizei untersucht werden. Wenn dies Ihrer Meinung nach der Fall ist, können Sie es der Generalstaatsanwaltschaft melden. Signale, die auf ein strukturelles Problem bei der Untersuchung hinweisen können, können die Aufsichtsbehörde veranlassen, eine Untersuchung einzuleiten. Die Aufsichtsbehörde hat nicht festgestellt, dass es in Ihrem Fall Probleme gegeben hat, die auf ein strukturelleres Problem bei der Ausführung von Aufgaben durch die Polizei hinweisen. Die Aufsichtsbehörde sieht daher keinen Grund, Ihren Bericht zu untersuchen.
Die Aufsichtsbehörde überwacht nicht die Arbeit der Mitglieder der Staatsanwaltschaft. Nach Artikel 122 des Gesetzes über die Organisation der Justiz ist der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichts ermächtigt zu prüfen, ob die Staatsanwaltschaft bei der Ausübung ihrer Aufgaben die gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß durchsetzt oder umsetzt. Auf der Website der Staatsanwaltschaft finden Sie Informationen darüber, wo Sie Ihre Beschwerde einreichen können (www.om.nl/contact/klachten).
Ich vertraue darauf, dass ich Ihnen diesbezüglich ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Herr E. Riks
Oberinspektor der Justiz- und Sicherheitsinspektion