Strafverfahren R. Geissen wegen Diffamierung, Verleumdung und Beleidigung vor dem Polizeirichter G.A. Bos

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Die in Brand gesetzte Narges Achikzei und ihr Freund hatten einen heftigen Konflikt mit dem 32-jährigen ehemaligen Arbeitgeber der Frau in Utrecht. Die Familie ist mit betrügerischen Praktiken verbunden. Auf jeden Fall wurden sie von einem Verletzten angeklagt. Er selbst wurde eine Woche nach dem Brandmord im Zusammenhang mit der Verleumdung zu einem Gericht geladen. Seit langem soll er E-Mails an die Frau - eine Ex-Arbeiterin - geschickt und ihre Ehre und ihren guten Namen beschädigt haben.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Konflikt eine Rolle bei dem grausamen Tod gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft will nie auf Fragen zum Rechtskonflikt inhaltlich antworten. Es ist klar, dass der Konflikt großen Druck auf die Achikzei und andere Beteiligte ausgeübt hat.

Offizieller Bericht


GERICHTSHOF MITTE-NIEDERLANDE

Abteilung Strafprozessrecht
Sitzungsort Utrecht
Parkettnummer: 16-65907070-18

Bericht über die öffentliche Anhörung des Polizeirichters vor dem oben genannten Gericht am 8. November 2018.

Anwesend:
G.A. Bos, Polizeirichter,
Herr M. Kamper, Staatsanwalt,
und Herr A.Th. Verweij als Registrator.

Der Polizeirichter hat die Klage gegen den zu benennenden Angeklagten erhoben. Der Angeklagte, der bei der Anhörung anwesend ist, beantwortet die Fragen des Polizeibeamten, dass er genannt wird:

Ralph GEISSEN,
geboren am 13. April 1977 in Utrecht,
eingetragen im Schlüsselregister Personen an einer Adresse
in Utrecht.

Der Polizeirichter weist den Angeklagten darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, die Frage zu beantworten und sagt ihm, er solle genau aufpassen.

Einer der Anmelder erschien in der Sitzung, nämlich Frau MDNDR010.

Die Beklagte erklärt im Voraus, wenig Vertrauen in den Strafprozess zu haben, weil ein Richter leichter zu täuschen ist als drei Richter. Der Beklagte beantragt daher, sein Strafverfahren an die Mehrfach-Strafkammer zu verweisen.

Der Polizeirichter erwähnt eine schriftliche Klage des Geschädigten MDNDR011, die mit dem vorgeschriebenen Formular eingereicht wurde. Die geschädigte Partei beansprucht immateriellen Schadenersatz für einen der Tatsachen, die dem Beklagten vorgeworfen werden.

Die Staatsanwaltschaft wird den Fall vorstellen und die Klage der Geschädigten MDNDR011 erwähnen.

Die Staatsanwaltschaft ergreift das Wort und sagt – sachlich gesehen – Folgendes: Eine Verweisung dieses Strafverfahrens an die Mehrfachstrafkammer ist angesichts des Sachverhalts der Anklage kein Thema. Diese Tatsachen können vom Polizei-Richter geklärt werden.

Die Polizeirichterin gibt bekannt, dass sie die Verteidigungserklärung des Angeklagten und das Strafregister gelesen hat, aus dem die Geschichte dieses Falles bereits hervorgeht. Der Polizeirichter lehnte den Antrag auf Verweisung des Strafverfahrens an das Mehrstrafgericht ab, da er dies nicht für notwendig hielt.

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Parkettnummer: 16-65907070-18
Offizieller Bericht vom 8. November 2018


Die Beklagte erklärt dann – geschäftlich gesehen – wie folgt:
Hinter diesem Fall steckt noch viel mehr. Es wurden Dutzende von Berichten erstellt, die nun beiseite gelegt werden. Ich bitte Sie, sich bei der Bank ABN-AMRO zu informieren. Wenn das zeigt, dass Frau MDNDR010 Recht hat, dann kann ich verurteilt werden. Wenn sie nicht Recht hat, dann sind sie korrupt und müssen aus der Polizei entfernt werden.

Die Polizeirichterin lehnte den Antrag auf Datenbeschaffung ab, weil sie die Notwendigkeit der Beschaffung dieser Daten nicht sah.

Die Beklagte erklärt dann – geschäftsmäßig – wie folgt:
Es ist jedoch wichtig. Die Staatsanwaltschaft spricht von Verleumdung, aber es ist nur ein Satz im Internet. Es ist klar, dass es sich um einen Fall von Korruption handelt. Dieser Fall muss weitergeleitet werden. Bei allem Respekt, ich werde nicht von einem Polizeirichter verurteilt werden.

Die Polizeirichterin kündigt an, dass sie die erste Tatsache der Anklage diskutieren will.

Die Beklagte erklärt dann – geschäftsmäßig – wie folgt:
Diese Klage wurde abgewiesen.

Die Polizeibeamte erklärte, dass sie nicht weitermachen könne, wenn der Angeklagte sie die ganze Zeit unterbrach.

Die Beklagte erklärt dann – geschäftsmäßig – wie folgt:
Ich stelle Ihnen eine investigative Frage, und Sie können schnell die Antwort darauf finden. Sie können nun direkt die Bank anrufen und das wird innerhalb von zehn Minuten gelöst. Aber es wird nicht untersucht. Das hat nichts mit einem fairen Rechtssystem zu tun. Also kam ich hierher, um zu Unrecht verurteilt zu werden. Sie müssen diesen Fall auf die Mehrkammer beziehen. Ich darf mich verteidigen und auch schwierig sein. Wenn Sie meinen Antrag ablehnen, werde ich Sie als Richter ablehnen. Ich will ein faires Verfahren. Ich habe kein Vertrauen in Sie, weil Sie den Fall nicht auf die Mehrkammer verweisen und meinen Antrag auf Untersuchung bei der Bank ABN-AMRO ablehnen.

Der Polizeirichter gibt bekannt, dass der Angeklagte in die Anfechtungskammer gerufen wird, die sich mit dem Anfechtungsantrag befassen wird.

Der Polizeirichter hat die Untersuchung für unbestimmte Zeit ausgesetzt im Hinblick auf den Antrag des Angeklagten.

Der Polizeirichter ordnet an, dass die Angeklagte bis zu diesem Zeitpunkt vorgeladen wird, wenn ein neuer Verhandlungstermin bekannt wird.

Davon wurde dieser offizielle Bericht erstellt, der vom Polizeirichter und dem Gerichtsschreiber erstellt und unterzeichnet wurde.

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