Die in Brand gesetzte Narges Achikzei und ihr Freund hatten einen heftigen Konflikt mit dem 32-jährigen ehemaligen Arbeitgeber der Frau in Utrecht. Die Familie ist mit betrügerischen Praktiken verbunden. Auf jeden Fall wurden sie von einem Verletzten angeklagt. Er selbst wurde eine Woche nach dem Brandmord im Zusammenhang mit der Verleumdung zu einem Gericht geladen. Seit langem soll er E-Mails an die Frau - eine Ex-Arbeiterin - geschickt und ihre Ehre und ihren guten Namen beschädigt haben.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Konflikt eine Rolle bei dem grausamen Tod gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft will nie auf Fragen zum Rechtskonflikt inhaltlich antworten. Es ist klar, dass der Konflikt großen Druck auf die Achikzei und andere Beteiligte ausgeübt hat.
Postfach 8300
3503 RH Utrecht
R. Geissen
Postfach 4063
3502 HB Utrecht
Telefon 0900-8844 (Ortstarif)
Korpsabschnitt Sicherheits- und Integritätsbüro
Behandelt von Frau M. van Rossum
Durchwahl 0900-8844
Unsere Referenz 2009-0595
Datum 27. Mai 2009
Subjekt Beschwerde Polizeiaktion
Sehr geehrter Herr Geissen,
Ich habe die Ehre, den Erhalt Ihres Schreibens vom 20. Mai 2009 zu bestätigen, in dem Sie sich über eine Leistung der Polizei Utrecht beschweren.
Ein Teil der von Ihnen eingereichten Beschwerde bezieht sich auf eine Angelegenheit, die in einem Strafverfahren behandelt und bewertet wird. Die Bearbeitung dieses Teils Ihrer Beschwerde nach dem Utrechter Polizeibeschwerdeverfahren führt zu einer unerwünschten Übereinstimmung mit dem Strafverfahren, da es Sache der Staatsanwaltschaft und des Gerichts ist, über eine Straftat zu entscheiden. In erster Linie muss daher Ihre Verteidigung im Strafverfahren geltend gemacht werden.
Sobald die Ermittlungen und die Strafverfolgung beendet sind, z.B. durch eine unwiderrufliche Entscheidung des Strafgerichts oder eine Kündigung, werden Sie darüber informiert. Wenn es sich nicht um Ihre Beschwerdestellen handelt, können diese noch bis zu einem Jahr nach dem Datum der Kündigungsentscheidung oder der Entscheidung des Richters bearbeitet werden.
Wenn du das möchtest, lass es mich bitte wissen. In diesem Fall senden Sie mir bitte auch eine Kopie der Richterentscheidung oder der Entlassungsentscheidung.
Der Teil Ihrer Beschwerde, der sich auf die Verweigerung der Aufzeichnung eines Berichts bezieht, kann gemäß dem Beschwerdeverfahren behandelt werden. Ich habe Ihren Brief an einen Beschwerdeführer der Polizei von Utrecht weitergeleitet, der sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird, um mit Ihnen zu besprechen, wie Ihr Brief am besten behandelt werden kann. Es wird erwartet, dass er/sie sich innerhalb von 2 Wochen mit Ihnen in Verbindung setzt.
Aufgrund des Feiertags einiger Beschwerdeführer der Polizei Utrecht ist es möglich, dass dies etwas länger dauert.
Informationen über das Beschwerdeverfahren finden Sie in der beiliegenden Broschüre.
Mit freundlichen Grüßen,
Frau M. van Rossum
Regionaler Beschwerdekoordinator
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