
Das Landgericht Utrecht entschied zugunsten von R. Geissen: Sein Bericht wurde von der Utrechter Polizei zu Unrecht abgelehnt
Besuchsadresse Utrechtseweg 141, Zeist Corps Division Bezirk Binnensticht Bearbeitet von Hans Hameeteman Unsere Referenz: 09-143096 Datum: 11. Juni 2009 Betrifft: Abgabe einer Erklärung Sehr geehrter Herr Geissen, Mir wurde Ihre Beschwerde über die Abgabe einer Erklärung über die Bezirksstaatsanwaltschaft in Utrecht mitgeteilt. Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, eine Erklärung abzugeben, und deshalb bitte […]