Die in Brand gesetzte Narges Achikzei und ihr Freund hatten einen heftigen Konflikt mit dem 32-jährigen ehemaligen Arbeitgeber der Frau in Utrecht. Die Familie ist mit betrügerischen Praktiken verbunden. Auf jeden Fall wurden sie von einem Verletzten angeklagt. Er selbst wurde eine Woche nach dem Brandmord im Zusammenhang mit der Verleumdung zu einem Gericht geladen. Seit langem soll er E-Mails an die Frau - eine Ex-Arbeiterin - geschickt und ihre Ehre und ihren guten Namen beschädigt haben.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass dieser Konflikt eine Rolle bei dem grausamen Tod gespielt hat. Die Staatsanwaltschaft will nie auf Fragen zum Rechtskonflikt inhaltlich antworten. Es ist klar, dass der Konflikt großen Druck auf die Achikzei und andere Beteiligte ausgeübt hat.
Urteil
GERICHTSHOF UTRECHT
Sektor Kanton
Standort Utrecht
Fallnummer: 581426 UC EXPL 08-9098
Urteil in Abwesenheit am 9. Juli 2008
in Bezug auf
Narges Achikzei
wohnen bei Zeist
Additiv-Nr. 4 GW4533
zugelassene RBN Rechtsanwälte
der Klägerin,
gegen:
Advios Assurantiën B.V.
etabliertes Chilidreef 11
3563 HD Utrecht
Partei des Beklagten
Referate des Amtsgerichts
Der Kläger hat eine Klage eingereicht.
Der Beklagte antwortete nicht (rechtzeitig) und beantragte keine Verschiebung, so dass ein Verzug gegen den Beklagten eingeräumt wurde.
Da die Klage dem Amtsgericht nicht als rechtswidrig oder unbegründet erscheint, wird sie bei Nichterscheinen zugelassen.
verurteilt den Beklagten, den Kläger gegen den Nachweis der Entlassung zu bezahlen:
1. € 1.700,00 brutto für das Gehalt des Monats Mai 2008;
2. € 1.632,00 brutto für unbezahltes Urlaubsgeld;
3. 567,00 € brutto für unbezahlten Urlaub;
4. die gesetzliche Erhöhung gemäß § 7:625 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches um 50% über den unter 1. bis 3. genannten Betrag.
zugeteilte Beträge;
5. die gesetzlichen Zinsen auf den zugeteilten Betrag unter 1. bis 4. oben, vom 1. Juni 2008 bis zum Tag der Erfüllung;
Fallnummer: 581426 UC EXPL 08-9098 Blatt 2
Entscheidung
Der kantonale Richter:
ordnet den Beklagten an, die Kosten des Verfahrens seitens des Klägers zu tragen, bis zur Entscheidung dieses Urteils, die auf 461,44 € geschätzt wird, darunter 175,00 € an den Beklagten, der aufgefordert wurde, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gehalt des Bevollmächtigten, das an den Kanzler des Amtsgerichts Utrecht zu zahlen ist;
erklärt dieses Urteil für vollstreckbar;
lehnt den mehr oder anderweitig beanspruchten ab.
Dieses Urteil wurde von S.M. van Lieshout, Amtsrichter, gefällt und befindet sich in Anwesenheit des Kanzlers, der am 9. Juli 2008 öffentlich verkündet wurde.

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